Kontakt/Impressum/AGB

Want to get in contact with  MARY PRODUCTION  ?

Then email:        contact@maryproduction.com

or call:                 +49  172 40 353 61

or write (old-school, but we really do appreciate) a  letter to

our address:

MARY PRODUCTION UG  (haftungsbeschränkt)

Osterstrasse N° 2

20259 Hamburg

Germany

Or visit us!

    Ihre Anfrage wird verschlüsselt per https an unseren Server geschickt. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir die Angaben zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden dürfen. Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung und Widerrufhinweise.

    Impressum

    Angaben gemäß § 5 TMG:

    Mary Production U.G. (haftungsbeschränkt)
    Osterstrasse N° 2
    20259 Hamburg

    Vertreten durch:

    Mary Production U.G. vertreten durch Maria Heinitz

    Kontakt:

    Telefon: +49 172 40 353 61
    E-Mail: maria@maryproduction.com

    Registereintrag:

    Eintragung im Handelsregister.
    Registergericht:Hamburg
    Registernummer: HRB 150347

    Umsatzsteuer:

    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
    DE317307885

    Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

    Maria Heinitz
    Osterstrasse N° 2
    20259 Hamburg

    Streitschlichtung

    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
    Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

    Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    Haftung für Inhalte

    Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

    Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

    Haftung für Links

    Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar.

    Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

    Urheberrecht

    Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

    Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

    AGB

    Allgemeine Geschäftsbedingungen / Vertragsbedingungen

    von:

    Mary Production U.G.

    Osterstrasse 2

    20259 Hamburg

    1. Auftragsgegenstand

    Gegenstand eines Auftrags an Mary Production U.G.(Auftragnehmer) ist die Organisation einer Foto- oder Filmproduktion im In- oder Ausland. Die Mary Production U.G. Fotoproduktion behält sich vor, Aufträge teilweise oder ganz mit Unterauftragnehmern als ausführenden Produktionsorganen abzuwickeln.

    2. Auftragsumfang und Rechte, Zahlungsverpflichtungen

    a) Es gilt nur das als vereinbart, was im Auftrag nebst zugehörigem Kostenvoranschlag enthalten ist. In einem zu einem Auftrag gehörigen Kostenvoranschlag wird das Auftragsvolumen zum Zeitpunkt der Auftragslegung im Detail definiert. Es gelten die im Auftrag aufgeführten Zahlungsbedingungen.

    b) Alle Kostenvoranschläge als Basis zu einem Auftrag sind nach bestem Wissen und Gewissen nach den zum Zeitpunkt der Auftragslegung zugrunde liegenden Informationen erstellt und verstehen sich vorbehaltlich etwaiger Irrtümer und Änderungen.

    c) Falls nicht ausdrücklich als Festpreisangebot im Auftrag ausgewiesen, verstehen sich alle Aufträge als Aufträge mit offenem Budget; Änderungen und/oder Erweiterungen des ursprünglichen Auftrags – vor, während oder nach der Produktionsdurchführung – können eine Erweiterung des budgetierten Auftragsvolumens bedeuten. Bei einer Erweiterung des Auftragsvolumens kann Mary Production U.G. Fotoproduktion eine entsprechende Erhöhung der im Auftrag vereinbarten Vorauszahlung verlangen.

    d) Alle aus einer Produktion entstehenden Rechte wie Modell-Freigabeerklärungen und Location-Freigabeerklärungen verbleiben bis zur vollständigen Zahlung der Produktionsabschlussrechnung bei Mary Production U.G.

    e) Die Zahlungsbedingungen sind im Vertrag bzw. im Kostenvoranschlag festgelegt. Mietfahrzeuge und sonstiges Mietequipment können für Schäden bzw. Verluste versichert sein und eine Selbstbeteiligung enthalten. Sollte diese Selbstbeteiligung aufgrund eines Schadens / Verlustes des Mietguts in Rechnung gestellt werden, so verpflichtet sich der Kunde, diese Selbstbeteiligung zu übernehmen. Dasselbe gilt für Schadenansprüche an unversichertem Mietgut (z. B. Schäden auf einer Location). Einige Rechnungsbelege können unter Umständen erst nach der finalen Rechnungsstellung durch Mary Production U.G. eintreffen (z.B. monatliche oder vierteljährliche Rechnungsstellung) — der Kunde verpflichtet sich, auch diese verspäteten Rechnungen auszugleichen. Im Falle, dass Originalbelege verloren gegangen sein sollten, ist Mary Production U.G. berechtigt, Eigenbelege auszustellen und diese abzurechnen.

    3. Auftragsstornierung

    Mary Production U.G. ist berechtigt, einen Produktionsauftrag fristlos zu kündigen – auch während einer laufenden Produktion – falls:

    a) die im Auftrag vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig und /oder nicht in voller Höhe eingeht.

    b) eine zeitliche Verschiebung der Produktionstermine durch den Kunden erfolgt.

    c) während einer Produktion notwendige Budgeterweiterungen vom Auftraggeber nicht freigegeben und / oder nicht genügend Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.

    Im Falle einer Kündigung des Produktionsvertrags seitens Mary Production aus einem der oben genannten Gründe, gelten die Abrechnungsbedingungen aus Punkt 4. Ausfallhonorare. Sollte ein Auftraggeber einen Produktionsauftrag stornieren bzw. eine beauftragte Produktion zum vereinbarten Produktionsstart nicht antreten, gelten ebenfalls die unter Punkt 4 Ausfallhonorar aufgeführten Bedingungen.

    4. Ausfallhonorare

    Ausfallhonorare sind in der folgenden Höhe zahlbar:

    a) 100% aller effektiven und belegbaren Kosten und Stornogebühren, sowie die bis zum Zeitpunkt der Auftragsstornierung erbrachten Arbeits- oder sonstigen Leistungen.

    a) 50% aller im Auftrag/Kostenvoranschlag vereinbarten Honorare für Produktionsleistungen von Mary Production U.G.

    c) 25% der im Kostenvoranschlag unter Produktionshonorar aufgeführten Summe.

    d) Stornogebühren gemäß Rechnungen etwaiger Unterauftragnehmer, Agenturen und anderen Dienstleistern.

    5. Haftungsausschluß

    Alle für eine Produktion notwendigen Buchungen / Verträge und sonstige Verpflichtungen werden durch Mary Production U.G. im Namen und Auftrag des Auftraggebers abgeschlossen. Alle Rechte und Pflichten aus diesen Verträgen liegen beim Auftraggeber.

    Die Geltendmachung eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens gegenüber Mary Production U.G. ist ausgeschlossen mit Ausnahme des Falles, daß die Mary Production U.G. selbst ausführendes Produktionsorgan war und einem ihrer Mitarbeiter absichtliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann.

    Mary Production U.G. haftet nicht für etwaige von Unterauftragnehmern verursachte Schäden. Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche seitens des Auftraggebers können ausschließlich und nur direkt an die von Mary Production U.G. beauftragten Unterauftragnehmer gestellt werden.

    Im Falle, dass die Forderungen Mary Production U.G. aus einer Produktion an einen Auftraggeber uneinbringbar sind, können ausstehende Honoraransprüche oder sonstige Ansprüche seitens eines Unterauftragnehmers von Mary Production U.G. ausschließlich und nur direkt an den Auftraggeber gestellt werden.

    6. Sonstiges

    a) Nebenabreden zu einem Vertrag bedürfen der Schriftform

    b) Ist eine der oben stehenden Bedingungen unwirksam, so berührt dies nicht den Rest des Vertrages

    c) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand ist Hamburg

    d) Mit Erteilung eines Auftrags an Mary Production U.G. akzeptiert der Auftraggeber explizit diese Vertragsbedingungen

    e) Mit Annahme eines Auftrags von Mary Production akzeptiert der Unterauftragnehmer explizit diese Vertragsbedingungen.

    Auftragsbesonderheiten / Corona Hinweise

    Eine Fotoproduktion bedingt immer ein Risiko (Wetter, Krankheit, Unfall o,ä.). Durch die Corona-Pandemie und die Situation, dass ein Shooting aufgrund einer Quarantäne oder einer Erkrankung ausfallen kann, bedarf es der erhöhten Aufmerksamkeit aller.

    Dieses Risiko ist nicht versicherbar und es bedarf seitens des Kunden die Anerkennung, dass wir als Produktionsfirma nicht das finanzielle Risiko tragen, sondern im Rahmen unserer Möglichkeiten minimieren können. Die Produktionskosten bestehen immer zu einem Großteil aus Fremdkosten, Modellhonoraren, Kosten für freie Mitarbeiter, Reisekosten, Leihgebühren, etc.

    Diese müssten seitens des Kunden übernommen werden, sollte es eine Situation geben, die die Produktion nicht möglich macht oder zu einem Produktionsabbruch führt.

    Um das Risiko auf ein Minimum zu reduzieren, erstellen wir ein individuelles Hygiene-Konzept für die Produktionstage.

    Rahmenbedingungen

    Die Produktion wird unter den aktuellen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen auf Basis des Code of Conduct zur Prävention von Ansteckungsrisiken geplant. Bei der derzeitigen Corona-Krise handelt es sich um eine Pandemie und diese fällt unter den Begriff „höhere Gewalt“.

    Wir bieten in unseren Angeboten kalkulierte Positionen/Leistungen unter Ausschluss der für Sie unvermeidbaren und gegebenenfalls nicht versicherbaren Risiken an, die sich aus den Folgen der Verbreitung des Corona-Virus ergeben können.

    Wird die Absolvierung des Projektes durch Folgen der Verbreitung des Corona-Virus wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht (zum Beispiel durch Einschränkungen von Drehgenehmigung, des Reiseverkehrs, Erkrankung von wesentlichen Teammitgliedern oder Darstellern….), werden wir Sie oder/und die Agentur umgehend darauf hinweisen und nach Absprache mit ihnen versuchen, bestmögliche Lösungen zu evaluieren. Das hiermit verbundene finanzielle Risiko wird vom Auftraggeber getragen. 

    Folgende Vorgehensweise bieten wir in Verbindung mit nötigen Verschiebungen oder Absagen an:

    In jedem Fall einer Verschiebung oder Absage sind alle bis dahin angefallenen Kosten zu 100% vom Kunden zu tragen.

    Bei Abbruch der Produktion ab 28-14 Kalendertage vor Arbeitsbeginn fallen 30% der Honorare aller Beteiligten Personen an, plus 100% aller entstanden Kosten.

    Bei Abbruch der Produktion ab 14-8 Kalendertage vor Arbeitsbeginn fallen 50% der Honorare aller beteiligten Personen an, plus 100% aller entstanden Kosten.

    Bei Abbruch ab dem 8ten Kalendertag vor Arbeitsbeginn fallen 90% der Honorare aller beteiligten Personen an, plus 100% aller entstanden Kosten an.

    Ab 3 Tagen vor Arbeitsbeginn fallen 100% der Honorare aller beteiligten Personen an, plus 100% aller entstanden Kosten.

    Sollte es nach Auftragserteilung aufgrund der Situation und auf Wunsch des Auftraggebers zu einer Verschiebung oder Absage der Produktion kommen,

    werden die Kosten, die für die Verschiebung anfallen durch den Auftraggeber getragen. Das Gleiche gilt für die Empfehlung zu einer Verschiebung oder Absage

    von Seiten der Produktionsfirma resultierend aus vorliegenden behördlichen und medizinisch vorgegebenen Anordnungen oder Gründen.

    Zusätzliche Kosten, die durch Erkrankungen von Crewmitgliedern oder Modellen im Zusammenhang mit der Covid 19 Situation entstehen sind von unserer Haftung ausgeschlossen und in meinem Angebot nicht berücksichtigt (i.e. Krankenhaus, medizinische Versorgung, Transport, Unterbringung in Quarantäne).

    Zusatzkosten, die bei Verzögerung des Shootings durch höhere Gewalt entstehen, werden zeitnah kalkuliert und dem Kunden zur Genehmigung vorgelegt.

    Wir haften nicht für evtl. Ansteckungen von Crewmitgliedern, Agentur oder Kunde. Auch nicht, wenn diese, trotz Vorsorgemaßnahmen von einem Teammitglied / Darstellern verursacht werden.

    Personenausfall-Versicherung ist in unseren Kosten nicht enthalten.

    Diese würde aber auch die durch Corona bedingten Personenausfälle nicht decken.

    Hamburg, im März 2021